AGBS
Abc Fliesen und Bauwaren Handels- Gmbh, 6322 Kirchbichl Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist; durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
1. PREISE:
Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend.
2. LIEFERUNG:
An einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferungen steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrage noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung mit Abladen durch den Anlieferer, unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße. Vertragen und verteilen der Ware vor Ort wird nicht von uns übernommen.
3. VERSAND:
Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung mit Abladen durch den Anlieferer, unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße. Vertragen und verteilen der Ware vor Ort wird nicht von uns übernommen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt und ohne Abzug, ausgenommen einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem aktuellen Diskontsatz der Nationalbank - jedoch mindestens 1% pro Monat - als vereinbart und der Kunde übernimmt sämtliche Kosten/Gebühren (z.B. Mahn- und Inkassospesen) auch im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Einbringlichmachung der jeweiligen Forderung (z.B. Beitreibungen durch Inkassobüros, des Kreditschutzverbandes von 1870, Anwälte oder eigene Schritte); einlangende Zahlungen werden erst auf die genannten Kosten, sodann auf Zinsen und Nebengebühren und zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen angerechnet. Wechsel, Schecks und Zahlungen per Anweisung werden nur zahlungshalber anerkannt. Sämtliche bei Zahlung mit Akzept oder Kundenwechsel sowie Schecks anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Schuldners. Das Datum des Rechnungseinganges ist für den Zahlungstermin in allen Fällen und selbst dann maßgeblich, wenn der Käufer aus Gründen, für die wir keine Schuld tragen, die Ware verspätet erhalten sollte. Überschreitung des Zahlungstermins oder der Eintritt mangelnder Bonität des Käufers, sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns wahlweise zum Vertragsrücktritt, zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Rechnungen, ohne Rücksicht auf etwaig vereinbarte Zahlungsfristen, und all dies, ohne dass hierdurch ein Erfüllung- oder Schadenersatzanspruch gegen uns begründet wird. Eingeräumte Boni und Rabatte sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
5. QUALITÄT:
Wir gewährleisten nur die der österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit sind nur die behördlichen Prüfstellen maßgeblich. Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Marmor und Kunstmarmor weisen untereinander Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie hundertprozentig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
6. BEANSTANDUNGEN
irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort uns zur Kenntnis gebracht und bei Bahnsendungen amtlich- bestätigt werden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Orte und im Zustande der Anlieferung, d.h. bei Keramik und Marmor unverlegt, befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt nur eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Die Haftung für Frostschäden wird ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach Verlegung des Materials auftreten, müssen vor der Entfernung beanstandet werden. Sie dürfen erst nach Besichtigung durch einen Vertreter des Lieferwerkes und schriftlicher Ersatzzusage entfernt werden.
7. BRUCHSCHADEN:
Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Übernahme der Ware. Um den Käufer jedoch vor Schaden zu bewahren, versichern wir auf Wunsch zerbrechliche Gegenstände gegen Bruch. Bruchversicherung gegen Berechnung erfolgt nur, wenn der Käufer dies mit Aufgabe seiner Bestellung ausdrücklich vermerkt.
8. EIGENTUMSVORBEHALT:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebenforderungen (auch Zinsen und Kosten) der vertragsgegenständlichen Sachen bleiben diese unser alleiniges Eigentum. Bei Eingriffen Dritter (Pfändung) hat der Käufer sofort Mitteilung davon zu machen. Der Kaufpreis ist mit der Übernahme der Ware fällig. Wer spätere Fälligkeit des Kaufpreises in Anspruch nimmt, stimmt dem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung (samt Nebenforderungen) zu. Bei Wechsel- und Scheckzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht bei Übergabe der Urkunde, sondern erst bei deren endgültiger Einlösung, wobei alle mit Wechsel- und Scheckgeschäften verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu be- und verarbeiten oder zu vereinigen. Er verpflichtet sich, die Kaufpreisforderung aus einer etwaigen Weiterveräußerung an unser Unternehmen abzutreten und die entsprechenden Vermerke in seinen Büchern und Fakturen anzubringen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung sowie Vereinigung geht das Eigentumsrecht anteilig auf das Endprodukt über.
9. GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Die vorstehenden Punkte unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz, BGBI. 140/79 vom 1. Oktober 1979.
10.SONDERBESTELLUNGEN:
1. Als Lieferzeit gilt die bestätigte ab-Werk-Lieferzeit des Erzeugers zuzüglich eines normalen Zeitraumes für Transport und Manipulation. 2. Stornierungen oder Rücknahmen von Sonderbestellungen sind n i c h t möglich. 3. Sonderbestellungen werden vom Werk und daher auch von uns in ganzen Paketen abgegeben. Es ist daher in den meisten Fällen die zur Auslieferung gelangende Menge etwas größer. 4. Erst nach Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung bestellen wir die Ware vom Werk. 5. Verspätete Rücksendung entbindet uns der zugesagten Lieferzeit.
11. PALETTEN:
Nicht ausgetauschte Europaletten werden von uns verrechnet.
12. RETOURWAREN:
Bei Retouren von Lagerware wird eine Manipulationsgebühr von 10% verrechnet. Nach 6 Wochen ist keine Rückgabe der Lagerware mehr möglich. Kommissionsbestellungen und angebrochene Gebinde und Verpackungen werden ausnahmslos nicht zurückgenommen.